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Grundlagen der Staatsordnung

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, föderativer und sozialer Rechtsstaat. Die Verfassung der Bundesrepublik ist das Grundgesetz vom 8. Mai 1949. Die Staatsflagge der Bundesrepublik ist schwarz-rot-gold. Die Bundeshauptstadt ist Berlin.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in 16 Bundesländer gegliedert. Die Bundesländer haben weitgehende Autonomie, besonders in der Kultur- und Bildungspolitik.

Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik sind der Bundespräsident als Staatsoberhaupt, das Parlament und die Regierung. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Bundestag und dem Bundesrat.

Der Bundestag ist die Volksvertretung. Das Volk wählt die Bundestagsabgeordneten alle vier Jahre in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.

Der Bundesrat ist die Ländervertretung. In den Bundesrat entsenden die Bundesländer ihre Abgeordneten und wirken dadurch auf die Legislative und die Exekutive des Bundes ein.

Nach der Bundestagswahl kann die Partei, die die absolute Mehrheit der Wählerstimmen erhalten hat, die Regierung bilden. Wenn keine Partei mehr als 50% der Wählerstimmen erhalten hat, können zwei oder mehr Parteien zusammen eine Koalitionsregierung bilden. Die Partei, die bei der Wahl unterliegt, geht in die Opposition.

Bei der ersten Sitzung des neuen Bundestags schlagen die stärksten Fraktionen ihren Kandidaten für das Bundeskanzleramt vor. Der Kandidat, der bei der folgenden Abstimmung die meisten Stimmen erhält, wird Bundeskanzler.

Nach der Bundeskanzlerwahl ernennt der Bundespräsident den neugewählten Kandidaten offiziell zum Bundeskanzler und überreicht ihm die Ernennungsurkunde.

Danach stellt der neue Bundeskanzler die Minister seiner Regierung vor, die ebenfalls vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.

Die Amtszeit einer Bundesregierung beträgt im Allgemeinen vier Jahre. Da Bundeskanzler als Regierungschef bestimmt die Richtlinien der Politik. Dagegen ist der Bundespräsident fünf Jahre im Amt und nimmt hauptsächlich repräsentative Aufgaben wahr. Er wird von der Bundesversammlung gewählt.

Das oberste Bundesorgan der Rechtsprechung (Judikative) ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er überwacht die Einhaltung des Grundgesetzes. Gegenüber anderen obersten Staatsorganen der Bundesrepublik Deutschland ist es unabhängig und gleichberechtigt.

Auch die Bundesländer haben eigene Regierungen und Parlamente. Der Chef einer Landesregierung heißt gewöhnlich «Ministerpräsident» und die meisten Parlamente der Bundesländer heißen «Landtage». In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißen die Regierungen «Senat». Die Parlamente in Hamburg und Bremen heißen «Bürgerschaft» und in Berlin «Abgeordnetenhaus».

Die meisten Bundesländer sind in Regierungsbezirke eingeteilt. An der Spitze der Bezirksregierungen stehen die Regierungspräsidenten. Sie verwalten Städte, Landkreise und Gemeinden, die gleichzeitig über das Recht der kommunale Selbstverwaltung verfügen.

Die jeweiligen Kommunalparlamente heißen «Kreistage», «Stadtverordnetenversammlungen», «Stadträte» und «Gemeinderäte». Ihre Wahlperiode beträgt fünf oder vier Jahre. Die obersten Verwaltungsbeamten den größeren Städten heißen «Oberbürgermeister», in den Landkreisen - «Landräte», in den kleineren Städten und Gemeinden — «Bürgermeister».




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